FAQ Tabletschule

Nachfolgend finden Sie die FAQ zur Umsetzung einer Tabletschule an der Realschule Aurich. Es handelt sich hierbei um eine Sammlung an häufig gestellten Fragen und Antworten, die zusammen die Hintergrundinformationen für das Vorhaben Tabletschule RSA zugänglich machen sollen. Wir sollten bereits jetzt die gängigsten Fragen beantwortet haben, aber es kann natürlich immer weitergehende Anfragen, Anregungen oder generellen Gesprächsbedarf geben. Hierzu können Sie sich gerne über die eMail-Adresse support (at) rs-aurich.de an uns wenden. Verantwortlich sind Herr Gudegast und Herr Schill als Koordinatoren für den Bereich ‘digitale Schule’ und sie werden durch Herrn van Lessen und Herrn Dietz tatkräftig unterstützt. Weiterhin ist die Arbeitsgruppe ‘Tabletschule’ ein maßgeblich unterstützendes Gremium bei der inhaltlichen Arbeit rund um das Vorhaben.

Wir haben die Fragen in drei Bereiche untergliedert, um eine möglichst logische Struktur anbieten zu können.

A. Allgemeines zur Tabletschule

B. Hintergründe zur Beschaffung und zum Bestellablauf

C. Technische Hintergrundinformationen

D. Didaktische und pädagogische Fragen

A.   Allgemeines zur Tabletschule

Warum wird die Realschule Aurich Tabletschule?
Dieser letzte Schritt in die Digitaltität ist nach den beiden Lockdowns in der Pandemie nur konsequent und steht Niedersachsens Schulen in den kommenden fünf Jahren ohnehin bevor. Wir wollen die Potenziale und Vorteile des digitalen und vernetzten Lernens schnellstmöglich und umfänglich nutzbar machen, ohne dass wir dem Zeitplan einer vorgeschalteten Behörde unterliegen. So können wir das Heft des Handelns in der Hand behalten.

Warum eine Tabletschule und keine Tabletklassen?
Das Prinzip der Tabletklassen hat sich nicht bewährt und sorgt in der Praxis für viel Unmut. Schüler:innen außerhalb dieser Klassen fühlen sich benachteiligt. Außerdem haben in einer Tabletschule alle Kinder und alle Lehrkräfte gleichermaßen dieselben Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lehren und gemeinsames Lernen.
Auch administrativ lässt sich der Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis skalieren, so dass es bei der Geräteverwaltung nur unerheblich einen Unterschied macht, ob man nun einzelne Tabletklassen einführt oder gleich Tabletschule wird.

Weiterhin erfolgt die Einführung der Tabletschule sukzessive und nicht auf Schlag, damit alle Beteiligten auf dem Weg der Umsetzung die beste Unterstützung erhalten. Zudem können wir zwischenzeitlich im laufenden Prozess auch inhaltlich gewonnene Erkenntnisse zur Weiterentwicklung unseres medienpädagogischen Konzepts und auch zur weiteren Professionalisierung unserer Lehrkräfte nutzen.

Ist der Tableteinsatz in den Klassenstufen 5 und 6 nicht viel zu früh?
Nein. Aus den curricularen Vorgaben ist zu entnehmen, dass bereits in den umliegenden Grundschulen regelmäßig und verlässlich mit diesen Geräten gearbeitet wird. Es ist zudem vor dem Hintergrund des Orientierungsrahmens Medienbildung notwendig, dass diese künstliche Lücke, in den Klassenstufen 5 und 6, zeitnah geschlossen wird, um den Schüler:innen zu ermöglichen das geforderte Kompetenzniveau zu erreichen.

B.   Hintergründe zur Anschaffung und dem Bestellablauf

Müssen Tablets angeschafft werden?
Grundsätzlich verhält es sich wie mit jeder anderen schulischen Anschaffung auch: Sie muss in der Regel ohne Ausnahme umgesetzt werden. In Einzel- und Ausnahmefällen können besondere Lösungen angeboten werden.

Andere Schulen in der Umgebung bieten Leihgeräte an, die abgekauft werden können. Gibt es die Möglichkeit an der RSA auch?
Nein. Das gibt es nicht und auch die RSA bietet so eine Möglichkeit nicht an.
Es gab eine Schule im Umkreis, die kostenlos iPads an ihre Schüler:innen in zwei Jahrgangsstufen als Pilotprojekt verliehen hat. Diese Maßnahme wurde vom Landkreis Aurich einmalig sehr großzügig finanziell unterstützt und war auch nur möglich, weil die betreffende Schule ausgelaufen ist. Hier wurden durch den Wegfall von nicht mehr notwendigen geplanten Ausgaben zweckgebundene Mittel frei, die für die Finanzierung der Schul-ipads genutzt werden konnten. Dies war eine – wahrscheinlich in ganz Niedersachsen – einmalige Situation, die es so auch vermutlich nicht wieder geben wird. Auch ein späterer Kauf dieser Geräte durch Eltern war, auf Grund der für den Kauf dieser Schultablets eingesetzten Gelder, nicht möglich, auch wenn sich anderslautende Gerüchte hartnäckig halten. Fast alle umliegenden Schulen setzen, wie auch die RSA, hinsichtlich der Ausstattung ihrer Schüler:innen auf das Get-Your-Own-Device-Konzept.

Regelungen und Hinweise zu Härtefallanträgen iPad-Ausleihe
In Härtefällen wird es Schülerleihgeräte geben, die von unseren Schüler:innen – wie auch bei der Schulbuchausleihe – gegen besondere Konditionen geliehen werden können. Hierüber sind der Schule jedoch Nachweise zu erbringen und auch eine vollkommen kostenlose Ausleihe wird nicht realisiert werden können. Derzeit liegen die Kosten bei einem monatlichen Betrag von € 7,50.
In diesen Fällen wird ein Leihvertrag mit der Schule geschlossen und die Geräte funktionieren ausschließlich im Schulmodus, da es sich um Leihgeräte im Sinne von Arbeitsmaterialien handelt.
Bitte füllen Sie dieses Antragsformular aus, legen entsprechende aktuelle Nachweise bei und reichen es in der Schule bei Herrn Günter van Lessen (Schulassistent) ein.
Ein iPad auszuleihen berechtigt ist jedes Kind, das in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, in der Sozialleistungen bezogen werden. Aber auch Kinder aus Familien mit knappen Einkommensverhältnissen, oder Kinder alleinerziehender Elternteile und Eltern mit mehreren von der Tabletschule betroffenen Kindern, sollten einen Antrag auf ein Leihgerät stellen.
Die Leihgebühr wird mittels SEPA Lastschriftverfahren am Anfang eines jeden Monats von Ihrem Konto abgebucht. Eine Barzahlung ist leider nicht möglich.
Daher werden Sie nach positiver Prüfung Ihres Antrages zeitnah ein Formular Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats erhalten, welches dann ebenfalls ausgefüllt bei Herrn van Lessen oder dem Sekretariat abzugeben ist.
Das iPad wird dann, nach Abbuchung der ersten Rate und Unterzeichnung des Leihvertrages ausgegeben. Zum Leihumfang gehören das iPad, eine Hülle, ein Ladekabel und ein Netzteil. Ein entsprechender Stift (Stylus) ist selbstständig anzuschaffen.
Wichtig: Sofern nicht anders mit der Schule vereinbart, sind Sie verpflichtet zu jedem Schuljahresbeginn erneut einen Antrag auf Ausleihe zu stellen und entsprechende Nachweise vorzulegen.
Das Formular für den Härtefallantrag für die iPad-Ausleihe finden Sie im Downloadbereich auf unserer Schulhomepage. Der Stichtag für die Einreichung der Anträge war der 21.12.2022. Sollte aus trifftigen Gründen eine fristgerechte Antragsstellung versäumt worden sein, nehmen Sie mit der Schule Kontakt auf. 
Bisher konnten zunächst nur Anträge für Schüler:innen aus dem jetzigen 7. und 8. Jahrgang gestellt werden, da hier die Tabletschule am 1. Februar 2023 starten wird. Schüler:innen höherer Jahrgänge werden später aufsteigend berücksichtigt.

Gibt es beim Reseller die Möglichkeit einer Finanzierung?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung des iPads (und des Zubehörs) zu niedrigen Zinssätzen und auch mit langen Laufzeiten. Denkbar sind lange Laufzeiten von theoretisch bis zu 72 Monaten, wobei die im WebShop angebotene Versicherung maximal über 60 Monate laufen könnte, wodurch die finanzielle Belastung monatlich sehr niedrig gestaltet werden könnte.
Aufgrund der aktuellen Veränderungen auf dem Zinsmarkt verzichten wir auf etwaige Rechenbeispiele. – Es gibt Finanzierungslaufzeiten von bis zu 72 Monaten.
– Die Zinssätze des Finanzierungsgebers sind aktuell über den WebShop und bei JessenLenz (EduExpert) zu erfragen.
– Ggf. können auch Anzahlungen geleistet und individuell vereinbarte Restsummen finanziert werden.

Wird mein Kind benachteiligt, wenn es kein iPad hat?
Ihr Kind nimmt wie gehabt am Unterricht teil und wird, wie bisher, im Unterricht durch die Lehrkräfte begleitet und mit Aufgaben versorgt werden. Allerdings hat es nicht die Möglichkeit die Vorteile des iPads zu nutzen.

Wie läuft die Anschaffung ab?
Der Bildungsreseller mit dem wir zusammenarbeiten, wird im späten Herbst 2022 einen allgemeinen Webshop öffnen, über den die Bestellungen zentral aufgegeben werden können. Zunächst sind hier die Schüler:innen der Jahrgänge 7 und 8 vorrangig berechtigt ein iPad zu kaufen. Die übrigen Jahrgänge dürfen wegen der Freiwilligkeit mitbestellen, werden aber nachrangig betrachtet, weil erst die Tabletschuljahrgänge mit Endgeräten versorgt sein müssen.
Generell werden die bestellten Geräte an Ihre private Adresse gesendet und können dann von Ihnen zu Hause wie ein privates Gerät eingerichtet werden. Planmäßig starten wir am 1. Februar 2023 mit den Klassenstufen 7 und 8 verbindlich gemeinsam als Tabletschule.
Anmerkung (Januar 2023): Der Webshop von JessenLenz steht seit der dritten Novemberwoche 2022 unter https://jledu.de/rsa bereit. Weitere Informationen, wie z. B. das Zugangspasswort zum Bestellbereich, sind der Elternschaft per eMail zugegangen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an unsere Support-eMail-Adresse.

Zudem haben wir vor den Sommerferien 2022 in allen Klassenstufen abgefragt, wer bereits ein eigenes iPad besitzt, das in der Schule genutzt werden kann. Diese Geräte pflegen wir weiterhin (gegen eine Gebühr) in unser MDM ein.

Warum hat sich die RSA für iPads entschieden?

  • hohe Verarbeitungsqualität und Nutzungsdauer (ca. 5 bis 6 Jahre)
  • lange Akkulaufzeiten
  • zuverlässige Updatepolitik (ca. 5 bis 6 Jahre)
  • sicheres und geschlossenes Betriebssystem
  • beste Verwaltbarkeit für Schule / Unterricht und auch zu Hause
  • granulare Steuerung über MDM
  • einfache Verwaltung von Einschränkungen am Schulvormittag
  • Schaffung gleicher bzw. angepasster Lehr- und Lernbedingungen
  • einheitliche und einfache Bedienung der Geräte
  • zugelassener Prüfungsmodus
  • kostenpflichtige und kostenlose Apps können schnell und bedarfsgerecht zugewiesen werden
  • am Nachmittag und außerhalb der Schulzeit wie ein ‚normales‘ iPad mit eigener Apple-ID verwendbar
  • Eltern können den Medienkonsum außerhalb der Schule einfacher begleiten, steuern und ggf. einschränken (Apple-ID und die Organisation als ‚Familie‘ sind hier Voraussetzung)
  • iPads sind relativ wertfest und lassen sich gut weiterverkaufen
  • es sind bereits ca. 120 iPads in der Schule vorhanden, die regelmäßig und zuverlässig im Unterricht genutzt werden
  • wir haben bei der Entscheidung für iPads auch darauf geachtet, dass man bei einem Schulwechsel sein Gerät auch an anderen Schulen weiterhin nutzen kann

Gibt es Ratschläge und Hinweise zu den Ausstattungsmöglichkeiten der iPads?
Beim optionalen Zubehör gibt es unbestritten das größte Einsparpotenzial bei der Anschaffung. Der Webshop unseres Resellers bietet die Möglichkeit zu fairen Preisen Zubehör zusammen mit den Endgeräten zu erwerben. Es ist, vor allem hinsichtlich der Durchsetzung von möglichen Garantieansprüchen sicher bequemer, wenn man alles aus einer Hand erwirbt. Allerdings kann man durch Preis- und Produktvergleiche sicherlich einiges an Geld einsparen, wenn man einzelne Zubehörteile woanders erwirbt. 

Schutzhüllen: Eine Schutzhülle ist für den schulischen Einsatz eines iPads unabdingbar, denn ohne sie gibt es keinen Versicherungsschutz. Sie können die im Webshop aufgeführte Tastatur bestellen, oder selbst auf dem Markt nach einer passenden Hülle suchen. Ggf. werden diese Hüllen preiswerter sein und, falls meine eine Tastatur wünscht, wäre es von Nöten eine entsprechende Tastaturhülle anzuschaffen, um diese Funktionalität zu erhalten.
Wenn Sie Ihre Hülle woanders kaufen möchten, müssen Sie unbedingt beachten welches iPad-Modell Sie Ihrem Kind gekauft haben, damit die Hülle auch passt.

Digitaler Stift / Stylus: Wir schreiben bewusst keinen bestimmten digitalen Stift vor, im Angebot des Händlers finden sich z. B. der Apple Pencil und ein weiterer digitaler Stylus eines anderen Anbieters. Wichtig ist hier, dass es sich um einen aktiven Stylus handelt und dieser zuverlässig funktioniert.
Auch hier gehen die Preise am Markt weit auseinander. Es lohnt sich oft der Vergleich auf entsprechenden Internetportalen und im Fachhandel. Für den schulischen Einsatz muss es sicherlich nicht die teuerste Lösung sein.

Displayfolie: Eine Displayschutzfolie (z. B. aus Glas) ist unbedingt ratsam und kann im Handel frei erworben und selbstständig aufgebracht werden. Die Kosten hierfür sind gering und der Schutz vor Kratzern und Brüchen ist unbedingt empfehlenswert. Damit die Folie auch passt, beachten Sie bitte auch hier genau, welches iPad-Modell Sie Ihrem Kind gekauft haben.

Tastaturen: Tastaturen gehören nach dem gegenwärtigen Stand zur optionalen Ausstattung. In höheren Jahrgängen wären diese ggf. sinnvoll einsetzbar, wenn längere Texte geschrieben werden müssen, wobei in unteren Jahrgängen der Einsatz sicherlich nicht erforderlich ist.
Über den Webshop ist dieses Zubehör auch bestellbar. Es gibt jedoch auf dem regulären Markt verschiedene empfehlenswerte Tastaturen, die sich nicht zuletzt finanziell stark voneinander abheben. Grundsätzlich sollte man beachten, dass es zwei Verbindungsarten gibt (Per Bluetooth oder Smart Connector an der Unterseite des iPads. Letztere Möglichkeit versorgt die Tastatur über das iPad mit Strom) und man überlegen muss, ob man noch ein Trackpad (Mausersatz) benötigt.

Versicherungen: Geräte ohne Versicherungsschutz werden auf eigenes Risiko in die Schule mitgeführt. Wir raten dringend zum Abschluss der angebotenen Versicherung mit möglichst langer Laufzeit. Die Schule übernimmt keine Haftung und auch der Kommunale Schadensausgleich (KSA) wird nur in besonderen Ausnahmefällen bei Schäden am iPad greifen.
Eine Versicherung kann grundsätzlich bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen (Apple mit Apple Care+, Wertgarantie (z. B. im Webshop) oder über einen Versicherungsanbieter am Markt) werden. Beachten Sie, dass die Versicherungsprodukte hinsichtlich Laufzeit und Leistungsumfang stark variieren. Scheinbar ist hier das Produkt Wertgarantie am sinnvollsten, da sehr lange Laufzeiten möglich sind, nahezu alle Eventualitäten abgedeckt werden, nicht von einem Zeit-/Restwert ausgegangen wird und die Versicherung auch für Ersatzgeräte sofort weiterläuft.

Ist es ratsam eine Versicherung für das iPad abzuschließen?
Es ist unbedingt ratsam eine Versicherung für das iPad abzuschließen. Die Geräte sind zwar robust, aber nicht unkaputtbar. Durch Schäden defekte iPads sind im schulischen Kontext erfahrungsgemäß nicht an der Tagesordnung. Gemessen an den An- und Wiederbeschaffungskosten wäre es unvernünftig hier keine zusätzliche Versicherung abzuschließen, die neben der schulischen Nutzung auch den privaten Lebensbereich mit abdeckt. Auch wenn ein Schaden unbeabsichtigt auftritt oder verursacht wird, kann es sehr problematisch sein, wenn die Eltern diesen untereinander ausgleichen müssen.
Mit einer Versicherung würden Sie dieses Risiko weitestgehend absichern. Inwiefern Sie dies wollen bzw. müssen, sollten Sie, wie in allen anderen Lebensbereichen auch, selbstständig entscheiden.
Sollte der Verlust- oder ein Schadensfall eintreten, müsste ohne eine derartige Versicherung selbst Ersatz beschafft werden.

Was ist mit bereits vorhandenen / angeschafften iPads? Können diese Teil der Tabletschule werden?
Ja. Unter der Voraussetzung, dass es sich um Geräte mindestens ab der 6. Generation (iPad 2018) handelt und sie in das MDM der Schule aufgenommen werden.
Das Gerät muss ins DEP aufgenommen und mit einer JAMF-Lizenz versehen werden, damit es vorschiftsgemäß funktionieren kann. Diese Vorgänge können durch unseren Reseller (kann über den Webshop bestellt werden) abgewickelt werden, wobei das Gerät normalerweise eingeschickt werden müsste. Alternativ bieten wir als Schule an, dass wir bereits bestehende iPads ab der Zeit um die Herbstferien 2022 für einen Unkostenbeitrag von 35,-€ selbst ins MDM einpflegen.
In beiden Fällen muss das Gerät allerdings im Vorfeld, wie bei einem Weiterverkauf auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt, sowie auch die Funktion Wo ist? deaktiviert werden. Vorher ist ein Backup zu erstellen (z. B. per iCloud oder per iTunes am PC), das nachträglich wieder zurückgespielt wird, als wäre nichts passiert. Eine Anleitung für das Zurücksetzen finden Sie hier.

Wie und wann pflegt die Schule bereits vorhandene iPads in das MDM ein? Wie ist der Ablauf?
Nicht über den Reseller angeschaffte iPads pflegen wir in der Schule gegen eine Gebühr von 35€ in das schuleigene MDM ein. Bitte überweisen Sie das Geld auf unser dafür vorgesehenes Schulkonto (siehe unten) und geben Sie Ihrem Kind anschließend einen Beleg für die geleistete Zahlung mit. Ihr Kind gibt diesen Nachweis zusammen mit dem zurückgesetzten Gerät (mit Angabe von Namen und Klasse Ihres Kindes) in der Schule ab. Wir werden es anschließend in das MDM einpflegen.

Bankverbindung:
Empfänger: Realschule Aurich, Kto.-Inh. Land Niedersachsen
IBAN: DE92 2835 0000 0145 3136 23
Verwendungszweck: IPAD-MDM + Schülername und Klasse

Wird es Apps geben, die privat gekauft werden müssen?
Die Schule bemüht sich darum, Folgekosten durch zusätzlich kostenpflichtig zu erwerbende Apps zu vermeiden, indem vornehmlich kostenlose Apps oder webbasierte Möglichkeiten genutzt werden sollen. Die Fachbereiche legen fest, welche Apps in welchen Unterrichtssituationen genutzt werden sollen.

Was passiert mit dem iPad, wenn mein Kind die Realschule zwischenzeitlich verlässt?
Sollte es zu einem Schulabgang vor dem Erwerb des Realschulabschluss und in der Laufzeit der Ratenzahlung des iPads kommen, gäbe es drei Möglichkeiten, die in Betracht kämen:

  1. Die verbleibende Restsumme zum Erwerb des iPads wird abgelöst.
  2. Die Finanzieung läuft einfach weiter, das Gerät wird aus der Verwaltung der Schule entfernt und ist frei nutzbar.
  3. Es könnte zeitgleich die Möglichkeit geben, dass das Gerät (und damit auch die Finanzierung) von Eltern übernommen wird, die ein Gerät für ihr Kind benötigen.

Es gibt technische Probleme. An wen können wir uns wenden?
Wir werden anfangs eine möglichst hohe Anzahl fester Sprechzeiten anbieten, zu denen Ihr Kind sich an eine kompetente Lehrkraft in der Schule wenden kann. Darüber hinaus haben wir unser neues Ticketsystem entwickelt, mit dem Sie zielgerichtet und organisiert Supportanfragen an uns richten können.
Primär sehen wir unsere Support-Arbeit z. B. beim Vornehmen von Einstellungen und auch im App-Support, damit die schulische Arbeit mit den Geräten funktionieren kann.
Garantie- und Schadensfälle können wir in der Abwicklung hingegen nur systemisch begleiten und unterstützen, da wir als Schule nicht der Verkäufer / Hersteller sind. Jedoch sind wir in Ihrem Sinne bestrebt eine schnelle und vernünftige Lösung etwaiger Probleme herbeizuführen.

C. Technische Hintergrundinformationen

Welches iPad-Modell wird von der Schule empfohlen?
Die RSA empfiehlt vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen weiterhin die Basisausführung des iPad 9. Generation (Stand: Dezember 2022) mit 64GB Speicher. Hierbei handelt es sich um das Einsteigergerät von Apple, welches sich zugleich an den Bildungssektor richtet. Es verfügt grundsätzlich über alle technischen Funktionen, über die auch die teuren/größeren iPads verfügen. Auch die Speichergröße von 64GB stellt im schulischen Kontext keine Einschränkung dar, denn viele Dateien werden auch auf iServ abgelegt.
Im Webshop wird, neben der größeren Speicherausführung des Basis-iPads, zwar auch das teurere iPad Air angeboten, aber dieses Gerät hat grundsätzlich die gleichen Fähigkeiten wie das Basismodell und bietet nur einen schnelleren Prozessor, sowie ein geringfügig größeres Display. Vermutlich kann man die Preisdifferenz sinnvoller in qualitativ höherwertigeres Zubehör oder eine entsprechende Versicherung investieren.
Apple hat, wie bisher jedes Jahr, eine neue Variante des Basis-iPads aufgelegt. Allerdings empfehlen wir bewusst weiterhin das iPad 9, weil das iPad 10 keine wesentlichen Vorteile bietet, dafür aber zu einem extrem viel höheren Preis angeboten wird.

Wie lange kann ein gekauftes iPad an der Schule genutzt werden?
Seitens des Herstellers werden die Geräte zwischen 5 und 6 Jahren zuverlässig mit Updates und Sicherheitspatches versorgt. Auch technisch gesehen sind die Geräte eher robust und auch die Akkus gehen lange mit. Normalerweise sollte ein in Klasse 5 erworbenes Gerät bis zum Ende der 10. Klasse für die schulischen Anforderungen ausreichen.

Ist der Bildschirm mit 10,2“ (Zoll) nicht etwas klein?
Nein, tatsächlich reicht diese Größe für ein vernünftiges Arbeiten vollkommen aus. 
Bei dem von uns empfohlenen Modell handelt es sich um das iPad der 9. Generation, welches sich speziell an den Bildungsbereich richtet. Dieses Gerät hat eine Display-Diagonale von 10,2“.
Für die regulären schulischen Aufgaben ist dieses Display groß genug und das Gerät an sich bleibt dadurch auch noch sehr transportabel.
Zuhause kann man mit einem entsprechenden Lightning-Adapter (im Falle des iPad-Air 4. Generation und iPad 10 ein USB-C-Adapter) auch externe Bildschirme, USB-Geräte und Speicherkarten anschließen, wodurch die Arbeit sogar noch komfortabler sein kann.

Gibt es rechtliche Einschränkungen / Vorgaben bei der Gerätewahl?
Ja. Das Land Niedersachsen hat für Prüfungssituationen erlassen, dass nur vergleichbare Endgeräte eingesetzt werden dürfen, weshalb auch nur Endgeräte mit einer Bildschirm-Diagonalen von bis zu 11“ maximal an unserer Schule zugelassen wären. Ohne diese Einschränkung wäre die geforderte technische Vergleichbarkeit in Prüfungssituationen nicht mehr gegeben.
(Erlass: https://www.nibis.de/uploads/nlq-oeztuerk/pruefung-digital/RdErl_2020-11-02%20ohne%20Liste%20der%20Hilfsmittel.pdf).

Hält das Schulnetz den Belastungen durch knapp 1000 Geräte überhaupt stand?
Im Rahmen der Digitalpaktausschüttung ist die Realschule mit einem modernen Netzwerk ausgestattet worden, hierbei sind auch die WLAN-Kapazitäten ausgebaut werden. Mit dem Internet sind wir mittels eines modernen Highspeed-Glasfaser und eines Kabel-Internetanschlusses verbunden. Auch unser iServ-Portalserver wurde zu Beginn des Jahres 2022 auf den modernsten Stand gebracht.

Was kann die Schule mit dem MDM auf den Schülerendgeräten kontrollieren?
Wir bewegen uns rechtlich immer auf Grundlage des Datenschutzes. In der Schule und im Unterricht können der Internetzugriff und auch bestimmte Funktionen der iPads für eine bestimmte Zeit eingeschränkt werden. Die Unterrichtssituation muss für die Lehrkräfte kontrollierbar und überschaubar sein. Dies trifft auch nur auf die Schulzeit zu. Gespeicherte Inhalte können grundsätzlich nicht eingesehen werden.

D. Didaktische und pädagogische Fragen

Wie kann ich mein Kind bei der Tabletnutzung – vor allem Zuhause – begleiten?

  1. Über Erziehungsarbeit: In der Erziehung ist es wichtig mit seinen Kindern im Dialog zu bleiben und manchmal ist es sinnvoll gemeinsam bestimmt Dinge auszuhandeln. So ist es auch sicherlich in Bezug auf den Medienkonsum darüber informiert zu sein, womit sich das eigene Kind eigentlich in welchem Umfang beschäftigt. Es gibt Ratgeber mit deren Hilfe sie gemeinsam mit Ihrem Kind über ‚richtige Inhalte‘, ‚richtigen Umgang‘ und im Hinblick auf Mediennutzungszeiten ins Gespräch kommen. Ein Beispiel wäre: https://www.klicksafe.de/eltern/
  2. Über flankierende Kontrollmaßnahmen: Es gibt eine Reihe von Mitteln (Kontrolle über Familienfreigabe/AppleID und über die JAMF parents App), um Ihre häusliche Erziehungsarbeit durchzusetzen und zu unterstützen.

Apple-Geräte können über die Apple-ID der Eltern gesteuert werden. So kann z. B. eingeschränkt werden, wann das Gerät in der Freizeit genutzt werden kann, welche Apps und Spiele zur Verfügung stehen und ob Käufe getätigt werden dürfen.
Der eigene Router kann mit Sperrlisten und Webfiltern abgesichert werden, wodurch bestimmte Inhalte nicht ohne Ihre Erlaubnis konsumiert werden können.
Einige Kontrollmaßnahmen können mit entsprechendem Aufwand umgangen werden, weshalb die Erziehungsarbeit immer den höchsten Stellenwert haben müsste.

Welche weiteren Bedingungen gibt es, damit ein iPad in der Schule / im Unterricht eingesetzt werden darf?
Damit die Tablets im Unterricht vernünftig eingesetzt werden können, ist die Einhaltung fester Regeln notwendig. Die Schule wird hierzu eine Nutzerordnung erarbeiten und verabschieden, die als Nutzungsvoraussetzung von Eltern, Erziehungsberechtigten und Schüler:innen im Vorfeld unterschrieben werden muss.

Welche Mehrwerte hat der Einsatz des iPads im Unterricht / in der Schule?
Einige (aber längst nicht alle) Möglichkeiten sind z.B.:

  • Bearbeitungen von digitalen Arbeitsblättern
  • Markierungen und Beschriftungen
  • Hör-Seh-Verstehen im Fremdsprachenunterricht (Hörtexte und Videos individuell anschauen)
  • für Rechercheaufträge
  • Ersatz für Wörterbücher, Atlanten usw.
  • Mitschriften
  • Protokolle ggf. Mappenführung mit multimedia Aspekten (Fotos, Audio und/oder Video)
  • eigene digitale Arbeitsergebnisse anfertigen (z. B. Erklärvideos, Taskcards, Keynote-Präsentationen)
  • Nutzung von Lernapps und Plattformen wie Anton, kahoot etc.
  • gemeinsames Bearbeiten von Aufgaben und Dokumenten – auch unabhängig von Ort und Zeit

Wie wird der iPad-Einsatz von den Kindern erlernt bzw. begleitet?

  • Es wird im Laufe eines jeden Tabletjahrgangs Einführungsveranstaltungen und/oder Projektwochen geben, in denen dann der grundsätzliche Umgang mit den Geräten vermittelt wird.
  • Im Fachunterricht der einzelnen Fächer wird der Umgang mit bestimmten Apps eingeführt und geschult.
  • Es wird eine Reihe von Apps geben, in die wir stark vertieft einführen werden, da sie sich fachübergreifend nutzen lassen (z. B. Keynote für Präsentationen, Pages zum Schreiben von Texten usw.).
  • Die Arbeit mit den Endgeräten fußt selbstverständlich auf dem Regelwerk der Nutzerordnung, damit konflitkarm gearbeitet werden kann.
  • Das Technikteam der RSA soll versierten Schüler:innen die Möglichkeit geben, dass sie ihr Wissen unterstützend an andere Schüler:innen weitergeben können.
  • Für technische Fragestellungen wird es im schulischen Alltag zunächst feste Service-Zeiten für die Schüler:innen geben, in denen kompetente Kolleg:innen Rede und Antwort stehen.
  • Es wird eine Supportplattform mit einem Ticketsystem geben, mit dem man Support in technischen Fragen erhalten kann.
  • Es wird die Möglichkeit zum Download von Tutorials zu gängigen IT-Problemen und Vorgängen geben.

Wie verändert sich der Unterricht durch den iPad-Einsatz?
Der Unterricht an der RSA wird zunehmend digitaler. Die iPads sind mindestens ein Hilfsmittel, mit dem die o. g. Vorteile zum Tragen kommen. Weiterhin wird der Unterricht noch stärker diese Vorteile in den Fokus nehmen, sodass eine Reihe von neuen Arbeitstechniken und -weisen in den Vordergrund treten.
In den Klassenstufen 5 und 6 kommt es zunächst zu einer verstärkten Nutzung der iPad-Koffer, die für Unterrichtsprojekte genutzt werden.
In den Klassenstufen 7 und 8 wird ab Februar 2023 intensiver mit den Geräten gearbeitet, sodass hier auch auf dem iPad Aufgaben bearbeitet werden.
In den Klassenstufen 9 und 10 können freiwillig iPads im Unterricht eingesetzt werden. Sie unterliegen aber denselben Einschränkungen wie in den anderen Jahrgängen.
Darüber wie viel am iPad gearbeitet wird, entscheidet die Fachlehrkraft vor dem Hintergrund von pädagogischen und didaktischen Gesichtspunkten.

Was ist mit digitalen Schulbüchern?
Wir prüfen derzeit wie und in welchem Umfang kurzfristig digitale Schulbücher angeboten werden können. Mittel- und langfristig wird auf Perspektive eine Umstellung auf digitale Schulbücher erfolgen. In der Zwischenzeit rechnen wir damit, dass eine Übergangsphase geben wird in der ihr Kind mit analogen und mit digitalen Schulbüchern ausgestattet sein wird.
Grundsätzlich sind wir ohnehin in der Situation die Lernmittelausleihe neu zu strukturieren – auch unabhängig von der Tabletschule muss sich hier etwas ändern.

Bleibt die Handschrift bzw. das handschriftliche Schreiben erhalten?
Ja, die Kulturtechnik des (handschriftlichen) Schreibens wollen wir als Schule unbedingt bewahren. Ihr Kind erhält mit der Tablettechnik eine weitere Möglichkeit handschriftliche Aufzeichnungen anzufertigen. Später kann dann auch mit einer Tastatur geschrieben werden – wobei dies letztlich nur als eine Ergänzung zur Handschrift zu verstehen ist.

Wie wirkt sich die Tabletschule auf Klassenarbeiten aus?
Zunächst werden wir prüfen, ob das iPad als Hilfsmittel z. B. mit Taschenrechnerapps oder Wörterbüchern nutzerbar ist.
Vorerst bleibt es aber dabei, dass Klassenarbeiten auf Papier geschrieben werden müssen. Dieser Bereich der Tabletschule bleibt zunächst eine Entwicklungsbaustelle bis die rechtlichen und organisatorischen Fragen geklärt sind.

Wie läuft die Professionalisierung der Lehrkräfte im Umgang mit den iPads?

  • Die Schule führt bereits regelmäßig interne Fortbildungen zur iPad-Nutzung mit den Lehrkräften durch.
    Vor allem wegen der Lockdowns während er Corona-Pandemie hat es bereits einige grundlegende Fortbildungen gegeben.
  • Jede Lehrkraft hat ein Dienst-Tablet als Leihgerät erhalten und nutzt es regelmäßig im schulischen Einsatz.
  • Natürlich bieten wir unseren Lehrkräften weiterhin sowohl intern als auch extern weitere Fortbildungsangebote.
  • Durch die regelmäßige Überarbeitung unserer Lehrpläne und Curricula sind wir bereits gut vorbereitet und werden diese Grundlage weiterhin nutzen, um den sinnvollen Einsatz der Geräte voranzutreiben. Unser Ziel ist hier die ständige Verbesserung der Unterrichtsqualität durch digitale Mehrwerte.